Renaturierung: Fragen und Antworten
Das Dokument erklärt die EU-Renaturierungsgesetzgebung und ihre Bedeutung für Österreich und die Landwirtschaft. Ziel ist die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, um bis 2030 20 Prozent der Landesflächen naturnah zu gestalten. Die Maßnahmen betreffen alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, mit Eingriffen wie Pflanzenschutz- und Düngemittelverboten sowie teilweise Aufgabe der Holzernte. Die Umsetzung wird im nationalen Wiederherstellungsplan geregelt, der voraussichtlich einschneidende Änderungen in der Bewirtschaftung notwendig macht. Die Maßnahmen sind grundsätzlich verpflichtend, mit wenigen Ausnahmen wie der freiwilligen Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen. Besonders betroffen sind entwässerte Moore, drainierte Flächen und gerichtete Fließgewässer, die in ihren Ursprungszustand zurückgeführt werden sollen. In Wäldern kann ein hoher Totholzanteil vorgeschrieben werden, wobei keine automatische Enteignung vorgesehen ist, aber Bewirtschaftungseinschränkungen möglich sind. Die Renaturierung führt voraussichtlich zu Flächenkonkurrenz, sinkenden Erträgen und steigenden Preisen, was die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen wird. Die Kosten für die EU-weit geplanten Maßnahmen werden auf mindestens 154 Milliarden Euro geschätzt, Österreichs Anteil beträgt rund 10,7 Milliarden Euro. Der weitere Fahrplan hängt von der Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft bei der Entwicklung des Plans ab. Das Gesetz ist jedoch umstritten und führte zu politischen Spannungen, da einzelne Bundesländer und Akteure dagegen oder für unterschiedliche Positionen eintreten. Die Umsetzung erfordert umfangreiche bürokratische Ressourcen und wird die landwirtschaftlichen Betriebe erheblich belasten. Wichtig ist die frühzeitige Einbindung der Betroffenen, um die geplanten Maßnahmen möglichst effizient umzusetzen und negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu minimieren.
Renaturierung: Fragen und Antworten (de)
Zielländer: Österreich, EU
Wichtige Punkte
- Die Renaturierung zielt auf die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme ab.
- Bis 2030 sollen in der EU 20 Prozent der Landesflächen durch Maßnahmen wieder naturnah gemacht werden, wobei Österreich einen nationalen Wiederherstellungsplan erarbeiten muss.
- Maßnahmen im Rahmen der Verordnung können tiefgreifende Landnutzungsänderungen erfordern.
- Das umfasst Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelverbote sowie die teilweise Aufgabe der Holzernte, was einschneidende Änderungen in der bisherigen Landbewirtschaftung bedeutet.
- Die Umsetzung der Renaturierung ist wahrscheinlich verpflichtend und nicht freiwillig.
- Maßnahmen wie die Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen sind freiwillig, sonst sind sie verpflichtend, ohne Entschädigungsanspruch bei Einbußen, was Auswirkungen auf Betriebe haben wird.
- Betroffene Flächen müssen in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden.
- Entwässerte Moore, geforderte Flussrenaturierungen und die Aufgabe der Nutzung in bestimmten Wäldern sind notwendig, um EU-Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
- Die Kosten der Renaturierung in Österreich werden auf ca. 10,7 Milliarden Euro geschätzt.
- Die EU-weiten Investitionen belaufen sich auf mindestens 154 Milliarden Euro, wobei Österreich den Großteil durch nationale Mittel tragen muss, was erhebliche finanzielle Herausforderungen bedeutet.
- Die Maßnahmen werden sich auf Preise, Erträge und Importen in der Landwirtschaft auswirken.
- Studien zeigen Produktionsrückgänge von bis zu 20% und Preissteigerungen von bis zu 42%, was die landwirtschaftliche Wirtschaft erheblich beeinflussen könnte.
- Der bürokratische Aufwand für Landwirte wird deutlich steigen.
- Neue Berichtspflichten, detaillierte Wiederherstellungspläne und die Einbindung technischer Büros erhöhen den administrativen Aufwand für betroffene Betriebe erheblich.
Quellen
- Renaturierung: Fragen und Antworten - 2024-06-26 - https://stmk.lko.at/renaturierung-fragen-und-antworten+2400+4062937